Behördlich anerkannte Hundeschule nach §11 Tierschutzgesetz
Behördlich anerkannte Hundeschule nach §11 Tierschutzgesetz    

Allgemeine Geschäftbedingungen für die Hundepension

 

Allgemein: Oben genannter Hund soll während der angegebenen Zeit in der Hundepension untergebracht werden. Die Hundepension verpflichtet sich, diesen in dem Besitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen.

 

In der Hundepension (Hausunterbringung) werden die Hunde in Gruppen gehalten, es sei denn, es wurde ein Einzelzimmer gebucht.

Dem Besitzer sind die Vorteile, wie auch die möglichen Risiken (Beißereien) bekannt und gibt mit der Unterschrift hierfür sein Einverständnis. Sollte es bei einer Auseinandersetzung zu einer Verletzung kommen trägt der Hundehalter die eventuellen Tierarztkosten. Die Hundepension Heck übernimmt keine Haftung. Die Hundepension behält sich vor, einzelne Hunde zu separieren und in andere Räume unterzubringen, sobald eine Unverträglichkeit innerhalb des Rudels zu erkennen ist.

Für die Hausunterbringung, ist Stubenreinheit absolute Bedingung. Sollte der Hund Aufgrund Trennungsprobleme in erhöhtem Maße bellen oder Einrichtungsgegenstände aus dem Hundezimmer zerstören behält sich der Betreiber der Hundepension vor, diesen Hund in andere Räumlichkeiten evtl. auch in einem Zwinger unterzubringen.

Dieser Pensionsvertrag wird einmalig geschlossen und gilt für jede weitere Pension.

 

Impfung/Haftpflichtversicherung: Bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund mind. Eine 5-fach Impfung aufweist und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Die Impfungen müssen 4 Wochen vor Abgabe durchgeführt sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Der gültige Impfpass ist während des Aufenthaltes bei der Tierpension zu hinterlegen.

Alle Schäden, die durch den Hund entstehen, haftet der Hundehalter, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Hundepension zu verantworten sind.

Sollte  während des Aufenthaltes der Hündin, unmerklich eine Läufigkeit auftreten und gedeckt werden, übernimmt die Hundepension keine Haftung.

 

Ungezieferbekämpfung: In den Monaten Mai bis September sind die Hunde vom Besitzer mit entsprechenden Mittel gegen Zecken und Flöhe zu behandeln. Eine regelmäßige Entwurmung gilt als selbstverständlich.

 

Erkrankung/Verletzung: Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendigen tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer des Hundes ebenso die dadurch entstehenden Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.

 

Haftung: Die Hundepension Heck mit allen Mitarbeitern haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für mitgebrachte Dinge wird keine Haftung übernommen.

 

Preise: Pro Übernachtung im Hundehaus 17,-€ pro Hund „all inklusive“(Futter, Auslauf, tägliches Reinigen der Räume. Für jeden weiteren Hund 15,- €. Pro Übernachtung im Haus (Hundezimmer) 20,- € „all Inklusive“. Für jeden weiteren Hund 17,- €. Für beheizte Räume in den Monaten Oktober bis März 2,-€ pro Tag. Dieser Betrag wird bei Abholung des Hundes und Abrechnung der Hundepension erhoben.

Aktuelles

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Resozialisierung des Problemhundes

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Stationäre Ausbildung

Termin nach Erstgespräch

(kostenlos)

Öffnungszeiten

Hundepension

 

Mo. - Sa.  9.00 - 11.00 Uhr

 

Sonntag Ruhetag

Trainingshalle

So finden Sie uns

Hundeschule Heck
Lambertshof 0
52399 Merzenich/Morschenich

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter:

Tel.: 02275 / 91 30  91

und

0170 8346341

0171 5414062 

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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